2012 Juli 06

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Warum Alkohol am Steuer erlaubt sein kann – ein vergnüglicher Abend mit Ralf Höcker

von Isabel Funke

Ein traumhafter Sommerabend, ein unterhaltsames Thema, präsentiert von einem ausgesprochen charmanten und amüsanten Redner – eine bessere Wahl hätte die Stadt Unterschleißheim angesichts tropischer Temperaturen für ihr gestriges Wirtschaftsforum nicht treffen können. „Alles, was Recht ist! Rechtsirrtümer und kuriose Rechtsfälle“ lautete der Vortrag unseres Redners Ralf Höcker, seines Zeichens Bestsellerautor und Anwalt für Medienrecht.

In einem munteren Frage-und-Antwort-Spiel klärte Höcker eine Reihe illustrer Rechtsirrtümer auf. Die Zuhörer beteiligten sich rege, Zwischenfragen waren ausdrücklich erlaubt. Den Anwesenden brannte ganz offensichtlich so manches auf den Nägeln…

Am Steuer Alkohol trinken? Spricht nichts dagegen, solange man unter der Promillegrenze bleibt und „das Bierfass nicht die Sicht versperrt“, so Höcker :-). Kiffen? Rechtlich kein Problem, wenn man den Joint nicht weiterreicht. Aus dem Gefängnis ausbrechen? Ist nicht verboten, schließlich gilt auch für Häftlinge der Grundsatz der Straflosigkeit der Selbstbefreiung. Defekte Elektrogeräte ohne Kassenzettel und Verpackung wieder in den Laden tragen? Innerhalb der Garantiezeit kann kein Verkäufer etwas dagegen einwenden.

All diese Fälle verpackt Ralf Höcker in kurzweilige Anekdoten. Während seines 45-minütigen Vortrags und der anschließenden sehr lustigen Fragerunde stellte er den Zuhörern ein juristisches Notfallköfferchen zusammen und gab ihnen mit auf den Weg, nicht alles zu glauben, was Autoritätspersonen behaupten.

 

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